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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 8 SO 172/10 B   

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https://dejure.org/2010,118964
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 8 SO 172/10 B (https://dejure.org/2010,118964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.09.2010 - L 8 SO 172/10 B (https://dejure.org/2010,118964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. September 2010 - L 8 SO 172/10 B (https://dejure.org/2010,118964)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 8 SO 172/10
    Dadurch wurde die Ehefrau des Klägers in Höhe von ca 64, 00 EUR monatlich (rechnerisch) hilfebedürftig nach dem SGB II. Ob dieses Ergebnis letztlich vor dem Hintergrund der zwischen den Zielen und Regelungen des SGB XII auf der einen und des SGB II auf der anderen Seite bestehenden Unterschiede hinnehmbar ist (oder etwa durch Absetzung der Freibeträge des SGB II vom Einkommen der Ehefrau in Anwendung von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII korrigiert werden kann), ist gegenwärtig noch nicht geklärt (vgl zur ähnlichen Problematik bei gemischten Bedarfsgemeinschaften: LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2009 L 4 SO 5/09 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2010 L 2 SO 1/08 , beide in Juris; die jeweils zugelassene Revision ist bei dem BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 20/09 R bzw B 8 SO 17/10 R anhängig), so dass die Klagen des Klägers die für die Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
  • LSG Hamburg, 15.09.2009 - L 4 SO 5/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 8 SO 172/10
    Dadurch wurde die Ehefrau des Klägers in Höhe von ca 64, 00 EUR monatlich (rechnerisch) hilfebedürftig nach dem SGB II. Ob dieses Ergebnis letztlich vor dem Hintergrund der zwischen den Zielen und Regelungen des SGB XII auf der einen und des SGB II auf der anderen Seite bestehenden Unterschiede hinnehmbar ist (oder etwa durch Absetzung der Freibeträge des SGB II vom Einkommen der Ehefrau in Anwendung von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII korrigiert werden kann), ist gegenwärtig noch nicht geklärt (vgl zur ähnlichen Problematik bei gemischten Bedarfsgemeinschaften: LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2009 L 4 SO 5/09 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2010 L 2 SO 1/08 , beide in Juris; die jeweils zugelassene Revision ist bei dem BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 20/09 R bzw B 8 SO 17/10 R anhängig), so dass die Klagen des Klägers die für die Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
  • BSG, 20.08.2010 - B 8 SO 17/10 R
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 8 SO 172/10
    Dadurch wurde die Ehefrau des Klägers in Höhe von ca 64, 00 EUR monatlich (rechnerisch) hilfebedürftig nach dem SGB II. Ob dieses Ergebnis letztlich vor dem Hintergrund der zwischen den Zielen und Regelungen des SGB XII auf der einen und des SGB II auf der anderen Seite bestehenden Unterschiede hinnehmbar ist (oder etwa durch Absetzung der Freibeträge des SGB II vom Einkommen der Ehefrau in Anwendung von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII korrigiert werden kann), ist gegenwärtig noch nicht geklärt (vgl zur ähnlichen Problematik bei gemischten Bedarfsgemeinschaften: LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2009 L 4 SO 5/09 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2010 L 2 SO 1/08 , beide in Juris; die jeweils zugelassene Revision ist bei dem BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 20/09 R bzw B 8 SO 17/10 R anhängig), so dass die Klagen des Klägers die für die Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.02.2010 - L 2 SO 1/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2010 - L 8 SO 172/10
    Dadurch wurde die Ehefrau des Klägers in Höhe von ca 64, 00 EUR monatlich (rechnerisch) hilfebedürftig nach dem SGB II. Ob dieses Ergebnis letztlich vor dem Hintergrund der zwischen den Zielen und Regelungen des SGB XII auf der einen und des SGB II auf der anderen Seite bestehenden Unterschiede hinnehmbar ist (oder etwa durch Absetzung der Freibeträge des SGB II vom Einkommen der Ehefrau in Anwendung von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII korrigiert werden kann), ist gegenwärtig noch nicht geklärt (vgl zur ähnlichen Problematik bei gemischten Bedarfsgemeinschaften: LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2009 L 4 SO 5/09 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2010 L 2 SO 1/08 , beide in Juris; die jeweils zugelassene Revision ist bei dem BSG unter dem Aktenzeichen B 8 SO 20/09 R bzw B 8 SO 17/10 R anhängig), so dass die Klagen des Klägers die für die Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2011 - L 11 SF 157/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Die AS begründet ihr Ablehnungsgesuch im Wesentlichen damit, dass der abgelehnte Richter ihre Verfahren S 8 SO 172/10 (vormals S 8 AS 586/10) und S 8 SO 10/11 mit gleichlautenden Beschlüssen vom 29.12.2010 und 02.02.2011 an das Sozialgericht Frankfurt/Oder (dortige Aktenzeichen nunmehr S 7 SO 2/11 und S 7 SO 10/11) verwiesen hat.

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 20. Senats des LSG NRW vom 24.02.2011 (L 20 SO 24/11 B), der die Beschwerde der Klägerin gegen den Verweisungsbeschluss in dem Verfahren S 8 SO 172/10 B als unzulässig verworfen hat, an und verweist insofern auf die dortigen weiteren Ausführungen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 195/08

    Für Klage auf Übernahme ungedeckter Pflegekosten fehlt dem Ehepartner des

    Das BSG hat sich zu dieser Frage bisher nicht geäußert; anhängig sind derzeit nur Revisionsverfahren, die die Frage des Einsatzes des den notwendigen Lebensunterhalt überschreitenden Erwerbseinkommens des Leistungen nach dem SGB II beziehenden Ehegatten betreffen (B 8 SO 20/09 R; B 8 SO 17/10 R; s. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16. September 2010, L 8 SO 172/10 B.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2011 - L 8 SO 200/08
    Die Beklagte und die Sozialgerichtsbarkeit haben mehrfach über Anträge des Klägers entschieden, und zwar mit Senatsbeschluss vom 16. April 2010 L 8 SO 106/10 zu Leistungen für Bekleidungsbeihilfe; durch Senatsbeschluss vom 13. Juli 2010 L 8 SO 105/10 zu Fahrkosten, Winterfeuerungsbeihilfe und Kosten der Unterkunft (Wohnmobil) und durch Beschluss vom 13. Juli 2010 L 8 SO 172/10 NZB zur Bekleidungsbeihilfe.
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